Wo will Ostercappeln hin? Teil 2
Politik muss ein moralisches Fundament haben, so der P.E.N.-Präsident Johano Strasser vor einigen Jahren in einem Interview der NOZ.
Strasser weiter: „Es gab in den letzten Jahren zwar die Tendenz, Politik als reine alternativlose Sachwaltung zu betrachten. Aber letztlich legitimieren kann sich Politik in der Demokratie nur durch ihren erkennbaren Bezug auf Werte. Auch wenn die Menschen manche komplizierten politischen Zusammenhänge nicht vollständig durchschauen mögen, in Fragen der Moral und der Glaubwürdigkeit sind sie alle Experten“.
Nicht umsonst
vertritt die Politik der Gemeinde Ostercappeln seit Jahren die Grundlagen der christlichen Wertvorstellung, verbunden mit großer Glaubwürdigkeit. Daran werden wir festhalten! Wir halten was wir versprechen, soweit wir die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten dazu haben.
Letztlich wird im Wettstreit der Kommunen untereinander entscheidend sein wer ortsnahe Arbeitsplätze, eine gute, umfangreiche Kinderbetreuung in einer harmonischen Landschaft mit aktiver Bürgerschaft bieten kann. Unsere Dienstleistungen, angefangen beim Gastgewerbe bis hin zur Nahversorgung werden wir nur sicherstellen können, wenn neben der Einwohnerschaft viele weitere Menschen zu uns kommen und zu den Umsätzen beitragen.
Stück für Stück, Projekt für Projekt ist in den vergangenen Jahren daraus entstanden und hat die Gemeinde Ostercappeln in seiner Gesamtheit deutlich nach vorne gebracht, dies ist spürbar und wird überregional durchaus erkannt und anerkannt.
Beispiel „Ländlicher Wegebau“
Soweit wie möglich sind die Gemeindeteile im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren bearbeitet worden. Ein Großteil der vorhandenen gemeindlichen Straßen konnten den heutigen Anforderungen entsprechend ausgebaut werden. Dies unter finanzieller Beteiligung aller Grundstückseigentümer, der Gemeinde Ostercappeln sowie Fördermittel er Europäischen Union und des Landes Niedersachsen.
Einige der über 320 km Gemeindestraßen konnten bisher allerdings nicht berücksichtigt werden, sodass seit 2000 eine Auflistung über noch herzustellende Straßen und Wege im Außenbereich geführt wird. Je nach Finanz- und Zuschusslage wurden einige Straßen ausgebaut und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit den beteiligten Grundstückeigentümern abgerechnet. Dies ist nicht immer einfach und problemlos, dies belastet die Finanzen unserer Mitmenschen, letztlich ist ein geordneter, regelmäßiger Straßenbau aber unerlässlich, denn wir alle wollen über verkehrssichere Straßen fahren, ohne dass unsere Fahrzeuge beschädigt werden.
Die politischen Beschlüsse sind zuletzt 2005 und Ende 2007 angepasst und ergänzt worden. In 2017 ist nkomplette Neuaufstellung durchgeführt worden (Wirtschaftswegekonzept).
Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass in Venne-Nord ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt wird. Damit wollen wir auch einen Beitrag zur weiteren Sanierung des Dümmers leisten.
Mit der Genehmigung zur Durchführung des Verfahrens im Mai 2017 sind gleichzeitig EU-Fördermittel in Höhe von 2,7 Mio. Euro verbunden. Spätestens ab 2018 können nun erste Maßnahmen durchgeführt werden.
Der Ländliche Wegebau ist einer der größten Herausforderungen der nächsten Zeit, die nur unter Nutzung von Fördermitteln gemeinsam von den Grundstückseigentümern und der Kommune geleistet werden kann. Der Ländliche Wegebau ist eine tragende Säule der Unterstützung unserer aktiven, heimischen Landwirtschaft.
Daher ist es unverständlich,dass die rot-grüne Landesregierung beschlossen hat, dieses Förderprogramm deutlich zu kürzen.
Dennoch konnte die Gemeinde Ostercappeln aufgrund der bereits sehr früh eingeleiteten Prozesse und Planungen wichtige Verbesserungen erreichen. Die Diepenauer Straße und die Kienebruchstraße konnten in 2016 in wichtigen Teilabschnitten saniert werden.
In der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 31.10.2017 wird das wohl auf absehbarer Zeit größte Projekt in ländlichen Wegebau umgesetzt = die Sanierung und Erneuerung der Gemeindestraße "Lutterdamm". Bei einer Länge von mehr als 5,1 km werden über 1 Mio. € eingesetzt, davon 780.000 € EU-Fördermittel.
Mit dieser Maßnahme verbunden sein wird die komplette Erneuerung der Frischwasserhausanschlüsse und die heute wichtigen Versorgung mit Breitband. Die Grundstücke werden alle direkt mit Glasfaser versorgt.